BGH stärkt Verbraucherrechte: 15 €-Gebühr für Kontoauszug ist zu teuer
Bundesgerichtshof kippt überhöhte Gebühr für Kontoauszug
Eine Gebühr in Höhe von 15 Euro für die Nacherstellung eines Kontoauszuges ist unangemessen hoch und die zugrunde liegende Entgeltklausel deshalb unzulässig. Mit dieser verbraucherfreundlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bundesverband der Verbraucherzentralen im Rechtsstreit gegen die Commerzbank Recht gegeben (BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az.: XI ZR 66/13).
Der klagende Verbraucherschutzverband hatte die Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis gegenüber Verbrauchern in Anspruch genommen: „Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug 15,00 Euro“. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass es in mehr als 80 Prozent der Fälle um bis zu sechs Monate alte Kontoauszüge gehe. Diesbezüglich lägen die tatsächlichen Kosten für die Bank pro Kontoauszug deutlich niedriger als die verlangte Gebühr. Die Bank hatte entgegnet, dass bei der nachträglichen Erstellung eines Kontoauszuges, der älter als sechs Monate sei, ein weit höherer Aufwand entstehe, der mehr als 100 € erreichen könne. Die verlangte Pauschale stelle deshalb eine durchschnittliche Gewichtung dar.
Ein Sprecher der Bank erklärte, der Preis für diese Leistung sei bereits Mitte November angepasst worden: Ein Auszug, der maximal 13 Monate zurückreicht, kostet jetzt drei Euro; bei einem älteren Kontoauszug sind es 15 Euro.
- Kommentieren
- 6298 Aufrufe