Neues Gesetz soll Transparenz und Anlegerschutz auf dem Kapitalmarkt verbessern
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird nach eigenen Angaben im April einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vorlegen.
Ziel sei es, die bestehenden Vorschriften zu ergänzen, um den Privatanlegern bessere Informationen zu ermöglichen und Aufsicht, Unternehmen und professionellen Marktteilnehmern ein zutreffendes Bild über das Marktgeschehen zu vermitteln. Weiterhin sollen Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden. Der Entwurf wird folgende Eckpunkte umfassen:
- Strengere Anlegerschutzbestimmungen im Grauen Kapitalmarkt sowie zusätzliche Anforderungen an und Sanktionen gegen Finanzdienstleistungsinstitute zur Vermeidung von Falschberatung,
- Verbot ungedeckter Leerverkäufe und Einführung von Transparenzvorschriften für gedeckte Leerverkaufspositionen,
- zusätzliche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Finanzinstrumente, die lediglich einen Zahlungsausgleich vorsehen, um das unbemerkte „Anschleichen“ an Unternehmen zu verhindern und
- Einführung einer Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds sowie Liquiditätsanforderungen, die sich an der Dauer der Kündigungsfrist orientieren; zusätzlich Einführung eines geordneten Abwicklungsverfahrens für längerfristig ausgesetzte Immobilienfonds.
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