Urteil zur Härtefallregelung bei Hartz IV kostet Staat 100 Millionen €
Die Kosten für die Härtefallregelung nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV werden in diesem Jahr rund 100 Millionen € betragen. Dies erklärte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, im Haushaltsausschuss bei den Beratungen des Etats 2010 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über die finanziellen Auswirkungen der Änderungen der Regelsätze ab 1. Januar 2011 wollte die Ministerin keine Auskunft geben: Erst im Herbst diesen Jahres lägen die entsprechenden statistischen Daten vor und könnten dann erst ausgewertet werden. Anschließend will die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen.
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