Übersicht. Direktionsrecht
23. Februar 2010
Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht (§ 106 GewO)geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers näher gestalten kann. Alles Wichtige zum Direktionsrecht erfahren Sie anhand unserer ausführlichen Übersicht.
Autor: Business Netz Redaktion
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