Übersicht: 8 Schritte zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Durch die Übernahme eines Betriebsratsamts kommen auf einen Arbeitnehmer vielfältige und erhebliche Amtspflichten hinzu. Die Frage nach dem Rangverhältnis von Betriebsratspflichten zu denjenigen aus dem Arbeitsverhältnis klärt das Betriebsverfassungsgesetz. Das BetrVG räumt der Erfüllung der Betriebsratsaufgaben den Vorrang ein.
§ 37 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sieht deshalb die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts vor. Voraussetzung ist, dass die Befreiung für eine sachgerechte Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist.
Ab einer bestimmten Betriebsgröße steht nach § 38 BetrVG einer bestimmte Mindestanzahl von Betriebsratsmitgliedern die Befreiung von der Arbeitspflicht zu.
Diese Übersicht zeigt Ihnen in 8 Schritten, welche Maßnahmen Sie zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ergreifen müssen.
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