Unfall bei Glatteis – Kosten können absetzbar sein
Die Kosten eines Unfalls, die auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt passiert, können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Darauf weist aktuell der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine, Erich Nöll, hin. Nachdem Schnee und Eisglätte zu hunderten von Unfällen in den letzten Tagen geführt haben, steht für viele nun die Schadensregulierung an. Dabei können diejenigen, denen ihr Malheur auf einer beruflich bedingten Fahrt, zum Beispiel auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist, aufatmen Sofern der Arbeitgeber die Unfallkosten nicht übernimmt, können sie den erlittenen Schaden von der Steuer absetzen. Voraussetzung für die Anerkennung der Unfallkosten als abzugsfähige Werbungskosten ist, dass der Unfall als Folge einer beruflich veranlassten Fahrt verursacht wurde.
Wenn Sie mehr wissen wollen, sollten Sie unseren Beitrag Winterunfall – Bei den Kosten sollten Sie das Finanzamt unbedingt mitzahlen lassen lesen!
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