BMF veröffentlicht steuerliche Abgabefristen für das Kalenderjahr 2009
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt die steuerlichen Abgabefristen für das Kalenderjahr 2009 bekanntgegeben. Danach sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie für die Außensteuern bis zum 31.05.2010 bei den Finanzämtern abzugeben. Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 Steuerberatergesetz angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2010 verlängert. Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28.02.2011 bzw. bis zum 31.05.2011 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
- 3570 Aufrufe