Neuregelung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Der Gesetzgeber hat nach lautstarken politischen Auseinandersetzungen die Rechtsgrundlagen der Selbstanzeige mit Wirkung zum 03.05.2011 neu gefasst. Artikel 2 des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung) bezweckt, dass Steuerhinterzieher, die ihre Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Entdeckung fürchten, nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden dürfen. Ursächlich für die Reform der Abgabenordnung (AO) war die Vielzahl von Selbstanzeigen, die in der jüngsten Vergangenheit aufgrund des Ankaufs von Datenträgern aus dem Ausland (bspw. die sogenannten „Liechtstein-CDs“) erstattet wurden.
Auffällig bei diesen Selbstanzeigen war dabei, dass sie sich häufig ausschließlich auf das durch die Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränkten.
Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz enthält bezüglich der Steuerhinterziehung jetzt folgende Grundsätze:
- Die Selbstanzeige erzeugt strafbefreiende Wirkung nur bei Vollständigkeit der Offenbarung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart
- Die strafbefreiende Wirkung entfällt zu dem Zeitpunkt, ab dem bei einer der offenbarten Taten dem Täter Entdeckung droht
- Die strafbefreienden Wirkung wird auf Hinterziehungsbeträge bis 50.000 € beschränkt
- Die Strafbefreiung ist an die fristgerechte Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern gebunden
- Die Strafbefreiung kann für Hinterziehungsbeträge über 50.000 € nur eintreten, wenn neben Steuern und Zinsen eine freiwillige Zahlung von 5 % der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuer erfolgt
Das Featurepaket Neuregelung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung enthält einen grundlegenden Beitrag über Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung.
Weiter stellen wir Ihnen das wichtige Grundsatzurteil des BGH zur Strafzumessung bei Steuerstraftaten vor.
Wir informieren Sie ausführlich über die neuen Vorgaben des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes und bezüglich der Selbstanzeige in der Praxis.
Zum besseren Verständnis haben wir auch das Musterschreiben einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung angefügt.
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