Business-Netz Logo
BGH regelt Grundsätze der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Steuern & Finanzen » Sonstige Steuern & Abgaben » BGH regelt Grundsätze der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung
  • Anzeigen
  • What links here

BGH regelt Grundsätze der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

24. Mai 2011

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2008 ein wichtiges Grundsatzurteil zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung gesprochen. Die Richter betonen, dass die Höhe der verkürzten Steuern ein bestimmender Strafzumessungsgrund ist. Zugleich soll sich die Strafe allerdings nicht wie ein Tarif an der Hinterziehungssumme orientieren.

 

Grundsätze der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung  

Der Fall aus der Praxis

Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Subunternehmer betrieb, unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte seine Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte und demzufolge weder Lohnsteuern noch Sozialabgaben abführte. Er gab auch keine Umsatzsteuererklärungen ab. Zudem unterstützte er die Umsatzsteuerhinterziehung seiner Auftraggeber durch die Beschaffung von Scheinrechnungen, damit diese die an den Angeklagten geleisteten Zahlungen als Betriebsausgaben ansetzen und einen Vorsteuerabzug geltend machen konnten. Der dadurch bewirkte Steuerschaden und die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge betrugen jeweils insgesamt fast 1 Million €. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt.

 

Das sagt der Richter

Der BGH verwarf die Revision. Bei einer Steuerhinterziehung sei die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Strafzumessungsumstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden müsse daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe bestimmen. Der gesetzlichen Vorgabe des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO komme dabei indizielle Bedeutung zu, wonach bei einer Hinterziehung in "großem Ausmaß" in der Regel nur eine Freiheitsstrafe, und zwar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, angedroht ist. Die Richter führten aus, dass ein großes Ausmaß – wie bereits zum gleichen Merkmal bei Betrug entschieden – dann vorliege, wenn der Steuerschaden über 50.000 € beträgt. Das bedeutet, dass jedenfalls bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag die Verhängung einer Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch schuldangemessen sein wird. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe komme eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht. Bei der letztgenannten Fallgestaltung (Millionenbetrag) sei auch eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren regelmäßig nicht geeignet, da hier nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verhängt werden kann. Die Berechnung der Höhe der Beitragshinterziehung nach § 266a StGB bei Schwarzarbeit richtet sich nach der gesetzlichen Vorgabe in § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV. Danach gilt die Zahlung des Schwarzlohns als Nettolohnabrede, mit der Folge, dass das ausbezahlte Arbeitsentgelt zu einem Bruttolohn hochzurechnen ist. Das führt zu der Konsequenz, dass der Hinterziehungsbetrag höher ausfällt als bei Annahme einer Bruttolohnabrede (BGH, Urteil vom 02.12.2008; Az.: 1 StR 416/08).



  

Das bedeutet die Entscheidung

Der BGH legt in der Grundsatzentscheidung die betragsmäßige Grenze für das Tatbestandsmerkmal einer Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO) fest. Ein "großes Ausmaß" sei grundsätzlich bei einer Hinterziehung von mehr als 50.000 EUR zu unterstellen. Bei einer Steuerhinterziehung in der genannten Höhe muss der Täter regelmäßig von einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung ausgehen. Beschränkt sich die Tat darauf, dass die Finanzbehörde pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen wird, ist eine Grenze von 100.000 EUR anzusetzen. 

  • Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 EUR wird regelmäßig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) ausgesprochen
     
  • Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kaum möglich
     
  • Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist ein bloßes Strafbefehlsverfahren regelmäßig ungeeignet, es wird zu einer Hauptverhandlung kommen.

 

Tipp

Beachten Sie, dass der BGH Ausnahmen von diesen Grundsätzen ausdrücklich zugelassen hat.

 

Wichtig: Milderungsgründe für Steuerhinterzieher

Der BGH erkennt spezielle Milderungsgründe im Zusammenhang mit Steuerstraftaten an. Diese orientieren sich an den Grundsätzen der Strafzumessung und können zu einer Entkräftung der indiziellen Wirkung des § 370 AO führen – mit der Folge, dass die verhängten Strafen niedriger ausfallen. Derartige Konstellationen können diesbezüglich Bedeutung haben:

  1. Der Täter hatte sich anlässlich der Begehung im Wesentlichen steuerehrlich verhalten, die Tat betrifft nur einen verhältnismäßig geringen Teil seiner steuerlichen Pflichten (Verhältnis verkürzter zu entrichteten Steuern)
  2. Der Täter hat sich vor der Tat über einen ausgedehnten Zeitraum steuerehrlich verhalten
  3. Die sogenannte Lebensleistung des Täters
  4. Das Verhalten des Täters nach Aufdeckung der Tat (bspw. frühzeitiges Geständnis und Bemühung um zeitnahe Nachzahlung verkürzter Steuern)
  5. Unverzügliche Nachzahlung verkürzter Steuern

 

Strafverschärfung ist auch möglich

Im Gegenzug akzeptieren die Bundesrichter allerdings auch Gründe, die zu einer Erhöhung des Strafmaßes führen können. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende Fallbeispiele

  1. Der Täter bezweckt vor allem die Schädigung des Steueraufkommens in großem Umfang (bspw. durch ungerechtfertigte Vorsteuererstattungen in erheblichem Umfang, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung)
  2. Der Täter errichtet zur Begehung ein aufwändigen Täuschungssystem, dass der systematischen Verschleierung von steuerlichen Sachverhalten dient (bspw. Erstellung bzw. Verwendung unrichtiger oder gefälschter Belege, Aufbau spezifischer Unternehmensstrukturen, Abschluss systematisch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen).

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Steuerhinterziehung, Straftat, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, 1 StR 416/08
Weitere Beiträge zu diesem Feature Paket:
  • Neuregelung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
  • Steuerliche Selbstanzeige – Nur vollständige Aufdeckung lässt Strafe entfallen
  • Musterschreiben: Steuerliche Selbstanzeige
  • BGH regelt Grundsätze der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung
  • Übersicht: Rechtsgrundlagen zur steuerlichen Selbstanzeige
  • Steuerhinterziehung – Straftatbestand mit beachtlichen Folgen
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 11797 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten