Die wichtigsten GmbH-Schreiben an die Finanzbehörden
Die Kommunikation mit den Finanzbehörden ist normalerweise eine der Grundaufgaben Ihres Steuerberaters.
Allerdings gibt es im geschäftlichen Alltag immer wieder Situationen, in denen Sie als Geschäftsführer oder verantwortliche Führungskraft selbst zur „Tastatur" greifen müssen, um mit dem Finanzamt schriftlich zu verkehren.
Um Ihnen diese ungeliebte Pflicht leichter zu machen, haben wir Ihnen - neben anderen wichtigen Informationen - die gebräuchlichsten Musterschreiben zusammengestellt.
Kleiner Fehler - große Wirkung
Der Umgang mit Schriftstücken des Finanzamts sollte Ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit haben.
Zeigen Sie hier Nachlässigkeiten, kann es vorkommen, dass Sie wichtige Fristen versäumen - mit gravierenden Konsequenzen. Anhand eines kürzlich gesprochenen Urteils zur Frage, ob eine krankhafte Phobie gegen Schreiben des Finanzamts als Entschuldigung dienen kann, wird deutlich, was eine bewusste oder unbewusste Verweigerungshaltung finanziell für Sie und Ihr Unternehmen bedeuten kann.
Formalitäten sind beim Fiskus kein Selbstzweck
Gerade im steuerlichen Bereich ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Formen unverzichtbar. Der Beitrag „In 7 Schritten zu erfolgreichen Finanzamtsschreiben" zeigt Ihnen, wie Sie den schriftlichen Kontakt mit der Behörde gestalten sollten.
Nutzen Sie auch die „Checkliste Schreiben ans Finanzamt" für Ihre eigene Erfolgskontrolle.
10 Musterschreiben für Ihre GmbH-Praxis
Selbstverständlich kommt es bei Briefkontakten immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Deshalb sollten Sie die nachfolgenden Schreiben auch nicht unbedacht übernehmen, sondern sie auf Ihre ganz konkrete Situation hin prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Wir haben uns bei der Zusammenstellung selbstverständlich an den häufigsten Sachfragen orientiert.
Am Anfang stehen natürlich der „Einspruch gegen einen Steuerbescheid" sowie der „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis".
Auf steuerliche Zwangsmaßnahmen können Sie mit Anträgen auf „Einstellung der Vollstreckung" oder auf „Stundung und Ratenzahlung" reagieren.
Die Betriebsprüfung ist das gefürchtetste Instrument der Finanzverwaltung. Hier finden Sie Anträge auf:
- „Aussetzung der Vollziehung",
- „Verschiebung des Prüfungstermins",
- „Änderung der Mängel der Prüfungsanordnung",
- „Verlegung des Prüfungsortes" und einer
- „Ausdehnung des Prüfungszeitraums".
Zieht sich die steuerliche Schlinge immer mehr zu, bleibt Ihnen oft nur noch ein letzter Ausweg - die „steuerliche Selbstanzeige".
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