Fristlose Eigenkündigung kann nicht zurückgenommen werden
19. März 2009
Kündigt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber aus wichtigem Grund fristlos, kann er die Kündigung später nicht widerrufen. Laut Bundesarbeitsgericht (Az.:2 AZR 894/07) ist dies ein rechtsmissbräuchliches Verhalten, dass der Arbeitgeber - jedenfalls dann, wenn er die Kündigung zuvor anstandslos hingenommen hat - nicht mehr berücksichtigen muss.
Autor: Business Netz Redaktion
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