60 Jahre Betriebsverfassung: Keine betriebliche Mitbestimmung ohne Betriebsverfassungsgesetz
60 Jahre Betriebsverfassungsgesetz: Erfolgsgeschichte betriebliche Mitbestimmung
Die Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung ist eine Erfolgsgeschichte: Seit nunmehr 60 Jahren regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die betriebliche Mitbestimmung. Seit 1952 gewährleistet die Betriebsverfassung die Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte in allen Fragen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb betreffen. Das erste Betriebsverfassungsgesetz wurde am 19.07.1952 verabschiedet und ist am 14.11.1952 in Kraft getreten. Seitdem sorgt die Betriebsverfassung für mehr Demokratie in den Betrieben. 1972 wurde das Betriebsverfassungsgesetz erstmals reformiert, was eine wesentliche Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zur Folge hatte. Beispielsweise ist der Arbeitgeber seitdem verpflichtet, den Betriebsrat auch bei Kündigungen zu beteiligen. Zuletzt wurde das Betriebsverfassungsgesetz im Juli 2001 novelliert.
Zurzeit engagieren sich rund 500.000 Betriebsratsmitglieder ehrenamtlich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen. Das System der betrieblichen Mitbestimmung hat sich in den vergangenen 60 Jahren bewährt. So ist es auch der guten Arbeit der Betriebsräte zu verdanken, dass die deutsche Wirtschaft vergleichsweise gut durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist. Das bewährte Betriebsverfassungsgesetz belegt eindrucksvoll den Erfolg beteiligungsorientierter Konzepte.
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