Sturz im Fußballstadion – Busfahrer ist während seiner Pause nicht gesetzlich unfallversichert
Busfahrer rutscht auf Treppe der Allianz Arena aus
Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls erhält nur, wer in seiner versicherten Tätigkeit verunglückt ist. Unfälle im privaten Bereich sind nicht versichert. Diese Abgrenzung gestaltet sich in den jeweiligen Randbereichen oft nicht einfach. Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat aktuell einen solchen Fall entschieden. Der Kläger war bei einem Unternehmen als Busfahrer tätig gewesen. Am Unfalltag hatte er eine Reisegruppe zu einem Pokalspiel des FC Bayern München zur Allianz Arena nach München gefahren. Der Kläger kam in den Genuss einer vorbestellten, aber nicht abgeholten Eintrittskarte und verfolgte in seiner Pause das Fußballspiel. Beim Verlassen des Stadions rutschte er auf einer Treppenstufe aus und zog sich einen Muskelfaserriss im linken Oberschenkel zu. Der Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Auch vor dem Sozialgericht hatte der Kläger keinen Erfolg.
Fußballspiel in der Pause gehört zum unversicherten Bereich
Das Landessozialgericht hat ebenfalls das Vorliegen eines Arbeitsunfalls als Voraussetzung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes abgelehnt. Auch bei Busfahrern müsse unterschieden werden zwischen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem rechtlich wesentlichen, inneren Zusammenhang stehen und deswegen versichert und solchen, die der privaten, unversicherten Sphäre zuzurechnen seien. Der Kläger habe seine unbezahlte Pause von 1 ½ Stunden im eigenen Belieben gestaltet. Das Gericht stellte klar, dass der Besuch des Fußballspiels dem Bereich der Freizeitgestaltung und damit dem unversicherten privaten Bereich zuzurechnen war. Der Unfall habe sich im inneren Bereich des Fußballstadions und damit außerhalb eines versicherten Umkreises in Busnähe ereignet (Bayerisches LSG, Urteil vom 25.11.2011; Az.: L 3 U 52/11).
Für weiterführende Informationen lesen Sie auch unseren Beitrag: Kein Arbeitsunfall - Unfallversicherung zahlt keine Entschädigung für Sturz im Stadion.
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