BGH erklärt Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" für zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint. Im Ausgangsfall ging es um eine Werbung unmittelbar nach der Heraufsetzung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19%. Die Klägerin (ein Konkurrenzunternehmen) hatte die Werbung als wettbewerbswidrig beanstandet, weil die Preisvergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gewährt worden sei. Dies habe zur Folge, dass berufstätigen Verbrauchern ein Preisvergleich aufgrund des von der Werbung erzeugten Zeitdrucks nicht mehr möglich gewesen sei. Die Vorinstanzen haben die Beklagten antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Der BGH sieht dagegen in der beanstandeten Werbung keine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher. Abzustellen sei auf den mündigen Verbraucher, der mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umgehen könne. Selbst wenn dieser keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich habe, würde er allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen (BGH, Urteil vom 31.03.2010; Az.: I ZR 75/08).
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