Gericht verneint AGG-Diskriminierung: Lufthansa-Piloten müssen Kapitänsmütze tragen
Kein AGG-Verstoß: Kapitänsmütze bei Lufthansa-Piloten ist ein Muss
Bei der Fluggesellschaft Lufthansa existiert eine „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“. Danach sind die männlichen Lufthansa-Piloten verpflichtet, auf dem Flughafen eine Kapitänsmütze zu tragen. Ihre weiblichen Kolleginnen können die Mütze tragen, müssen es aber nicht.
Ein Pilot fühlte sich durch die Tragepflicht aufgrund seines Geschlechts diskriminiert. Er sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und zog vor Gericht. Er begründete diesen Schritt mit dem Argument, dass er als Mensch und nicht als Mann behandelt werden wolle. Außerdem würden 95 Prozent seiner männlichen Kollegen die Kapitänsmütze sowieso nicht tragen. Nur bei ihm habe sein Vorgesetzter nun plötzlich darauf beharrt. Die Lufthansa entgegnete, dass die Kapitänsmütze traditionell zur Uniform des männlichen Piloten gehöre.
Die Klage des Lufthansa-Piloten hatte keinen Erfolg. Nach Meinung des Gerichts darf die Lufthansa ihren Piloten das Tragen einer Kapitänsmütze vorschreiben. Man dürfe die Mütze nicht isoliert sehen, sondern als Teil der Dienstbekleidung, die für Männer und Frauen nun einmal unterschiedlich sei. Dass die Pilotinnen die Mütze nicht tragen müssten, stelle keine Benachteiligung der Männer dar. Dafür weise die Dienstkleidung der Frauen andere Besonderheiten auf. So dürften Frauen einen Rock tragen, Männer hingegen nicht. Dieser Umstand stelle auch keine Diskriminierung der Männer dar. Andernfalls wäre unterschiedliche Dienstkleidung für Männer und Frauen generell unzulässig (LAG Köln, Urteil vom 29.10.2012, Az.: 5 Sa 549/11).
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das LAG Köln hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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