Betriebliche Übung abgelehnt - Lufthansapiloten müssen Parkplätze künftig selber zahlen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat jetzt entschieden, dass Piloten der Lufthansa die Kosten für ihre Parkplätze künftig selbst übernehmen müssen. Die Richter wiesen die diesbezüglichen Klagen gegen das Unternehmen zurück. Streitig waren die Kosten für Parkplätze, die nicht am Einsatzort der Piloten liegen. Im Gegensatz zu früheren Zeiten würden diese aufgrund von Sparmaßnahmen nicht mehr bezahlt. Nach Aussage des Unternehmens gäbe es aber weiterhin Parkplätze und Job-Tickets an den jeweiligen Einsatzorten. Laut Auffassung des LAG können sich die klagenden Piloten trotz der jahrzehntelangen Praxis nicht auf eine betriebliche Übung bezüglich eines kostenlosen Parkplatz berufen. Um eine solche zu begründen, wäre nämlich eine vorherige schriftliche Zusicherung der kostenfreien Parkplätze nötig gewesen (LAG Hessen, Urteil vom 01.03.2010; Az.: 17 Sa 1317/09).
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