Mindestlohnverordnung gilt jetzt für 3 weitere Branchen
Als eine seiner letzten Amtshandlungen hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die Mindestlohn-Verordnungen für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und das Maler- und Lackiererhandwerk erlassen. Die Verordnungen bilden den Abschluss des im Frühjahr dieses Jahres eingeschlagenen Weges für diese Branchen. Im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es bereits seit 2003 Mindestlöhne auf der Grundlage eines entsprechenden Tarifvertrages. Die nunmehr erlassene fünfte Mindestlohn-Verordnung in dieser Branche sichert die Teilhabe aller Arbeitnehmer an dem Tarifvertrag.
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