Canyoning-Tour ist nicht versichert
Wird im Rahmen eines Teammeetings die Teilnahme an einer Canyoning-Tour angeboten, so ist diese weder als Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) hervor. Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens hatten sich bei einer Canyoning-Tour zum Teil schwer verletzt. Den Antrag einer verletzten Abteilungsleiterin auf Entschädigung lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Unfallversicherung. Die Teilnahme an einer Freizeit- und Erholungsveranstaltung sei nicht bereits deshalb unfallversichert, weil sie vom Unternehmen organisiert und finanziert werde. Vielmehr müsse die Veranstaltung dazu geeignet sein, die Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmern sowie der Beschäftigten untereinander zu fördern. Dies setze voraus, dass grundsätzlich alle Mitarbeiter imstande seien, an der Veranstaltung teilzunehmen. Wegen der besonderen Anforderungen an die körperliche Fitness spreche eine Canyoning-Tour jedoch nicht die Gesamtheit der Beschäftigten an (Hessisches LSG, Beschluss vom 06.06.2009, Az.: L 3 U 249/08).
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