Reisekosten 2014: Die wichtigsten Änderungen im Reisekostenrecht
Die wichtigsten Änderungen des Reisekostenrechts 2014 im Überblick
Zum 1. Januar 2014 treten die Neuregelungen im steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft. Grundlage ist das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" vom 20. Februar 2013.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in dem BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014
Betroffen vom neuen Reisekostenrecht 2014 sind alle Beschäftigten, die ihre Reisekosten in Form von Werbungskosten über ihre Steuererklärung geltend machen.
Die gute Neuigkeit zuerst: Ab 2014 gibt es spürbar höhere Verpflegungspauschalen. Die 3-stufige Staffelung von 6, 12 und 24 Euro wird durch 2 Pauschbeträge ersetzt.
Deutliche Einsparungen müssen Arbeitnehmer hinnehmen, die an mehreren oder ständig wechselnden Einsatzorten arbeiten wie z.B. Bezirksleiter, Pflegedienstkräfte, Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Projektmitarbeiter, Piloten, Forstarbeiter.
Bisher begann die Dienstreise für Sie aus steuerlicher Sicht an der Haustür. Dies ändert sich mit der Reisekostenreform 2014: Die Festlegung der „ersten Tätigkeitsstätte“, beispielsweise die Firmenzentrale, eine bestimmte Filiale, ein Bus- oder Straßenbahndepot, oder sogar eine festgelegte Pflegestelle, ist nun Grundlage für die Berechnung der Reisekosten.
Für die Fahrten bis zu dieser ersten Tätigkeitsstätte wird die Entfernungspauschale zugrunde gelegt. Die eigentliche Dienstreise beginnt erst hinter diesem Punkt, ab hier können Sie alle entstandenen Reisekosten steuerlich geltend machen.
Eine ähnliche Bedeutung hat die erste Tätigkeitsstätte für Arbeitnehmer mit Dienstwagen. Als geldwerter Vorteil ist ab 2014 die Fahrt von der Wohnung bis zu eben jener ersten Tätigkeitsstätte zu versteuern.
Tipp:
Sind Sie beruflich bedingt häufig auf Dienstreise, so sollten Sie unbedingt vor Jahresende noch ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber führen und um eine für Sie steuerlich günstige Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte bitten.
Die Neuerungen im Reisekostenrecht 2014 im Detail:
Reisekosten 2014: Erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte
Reisekosten 2014: Das ändert sich bei der Verpflegungspauschale (Inland)
Reisekosten 2014: Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 01.01.2014
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