Reisekosten 2014: Das ändert sich bei der Verpflegungspauschale
Reisekosten 2014: Das ändert sich bei der Verpflegungspauschale
Die 3-stufige Staffelung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen wird durch ein 2-stufiges System ersetzt.
Nach dem neuen Reisekostenrecht 2014 gilt:
- für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung von mehr als 8 Stunden: 12 €
- für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung: 12 €
- für Auswärtstätigkeiten von mehr als 24h, die nicht An- oder Abreisetag sind: 24 €
- Der bisherige Pauschbetrag für Abwesenheitszeiten von mindestens 8 bis 14 Stunden entfällt.
Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen innerhalb Deutschlands:
Dauer der Abwesenheit |
Bis 31.12.2013 |
Neu ab 01.01.2014 |
An-und Abreisetag |
6 € (ab 8 h) |
12 € |
Weniger als 8h |
0 € |
0 € |
8 h – 14 h |
6 € |
12 € |
14 h 24 h |
12 € |
12 € |
24h |
24 € |
24 € |
Verpflegungspauschbeträge bei längerfristigen Dienstreisen:
Der Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen ist wie bisher auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Unterbrechen Sie diese jedoch für mindestens 4 Wochen - wegen andererweitiger Tätigkeit oder auch Krankheit oder Urlaub - führt die Unterbrechung zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist.
Beispiel zur Veranschaulichung:
Arbeitnehmer Z tritt am ersten Tag seine Inlandsreise um 15 Uhr an und kehrt am übernächsten Tag um 19 Uhr zurück. Steuerfrei geltend gemacht werden können
- am Tag 1 (Anreisetag): | 12 € | |
- am Tag 2: | 24 € | |
- am Tag 3 (Abreisetag): | 12 € |
Abrechnung von Mahlzeiten
Wenn der Arbeitgeber oder ein sonstiger Dritter (bspw. Kunde) dem Arbeitnehmer Mahlzeiten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, werden diese vereinfachungshalber vom Finanzamt mit dem steuerpflichtigen Sachbezugswert bewertet. 2013 betragen die Sachbezugswerte für ein Frühstück 1,60 € und für ein Mittags- bzw. Abendessen 2,93 €.
Aufpassen
Um die Vereinfachung in Anspruch zu nehmen, muss es sich allerdings um Mahlzeiten im üblichen Rahmen handeln – der Wert der Mahlzeit durfte bisher maximal 40 € betragen. Mit der Reisekostenreform 2014 wird diese Grenze auf 60 € angehoben.
Macht der Arbeitnehmer allerdings die Verpflegungskostenpauschale geltend, können die Sachbezugswerte nicht genutzt werden. In diesen Fällen werden die oben genannten Tagegelder künftig typisierend
- für ein Frühstück um 20 % und
- für ein Mittag- oder Abendessen jeweils um 40 %
des Betrags der Verpflegungspauschalen für eine 24-stündige Abwesenheit gekürzt.
Ob dies in der Praxis tatsächlich eine Vereinfachung darstellt, darf bezweifelt werden.
Hinweis:
Im BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 finden Sie verschiedene Fallbeispiele und tiefergehende Informationen.
Reisekosten für Dienstreisen ins Ausland
Hier finden Sie die Änderungen der aktuellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Dienstreisen ins Ausland
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