Reisekosten 2014: Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 01.01.2014
Aktuelle Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten (Ausland)
Verpflegungspauschale für Dienstreisen ins Ausland
Bei Dienstreisen vom Inland ins Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen in das Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Pauschbeträge für Übernachtungskosten
Der Pauschbetrag für Übernachtungskosten ist ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar.
Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug. Das Schreiben gilt entsprechend für doppelte Haushaltsführungen im Ausland (siehe unten).
Aktuelle Pauschbeträge für Ihre Auslandsreisen 2014 des Bundesfinanzministeriums
Auf der Internetseite des BMF finden Sie eine tabellarische Übersicht über die ab dem 01.01.2014 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland.
Wichtiger Hinweis:
Was sich bei den Pauschbeträgen für Ihre Inlandsreisen verändert, erfahren Sie in dem Beitrag Reisekosten 2014: Das ändert sich bei der Verpflegungspauschale
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