Verdachtskündigung: Muster-Kündigung - Verdacht auf Diebstahl
Wenn Sie den dringenden und erheblichen Verdacht eines gravierenden arbeitsvertraglichen Pflichtverstoßes - im vorliegenden Fall eines Diebstahls - gegen einen Mitarbeiter hegen, können Sie diesem eine außerordentliche Kündigung, auch Verdachtskündigung genannt, aussprechen.
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Hinweis:
Zu einer Verdachtskündigung sind Sie berechtigt, wenn gegen Ihren Mitarbeiter der dringende Verdacht besteht, dass er gegen Sie eine Straftat begangen oder seine Pflichte aus dem Arbeitsverhältnis schwerwiegend verletzt hat. Sie müssen zuvor jedoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihren Mitarbeiter anhören.
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