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Sich selbstständig machen: Diese 5 goldenen Finanzierungsregeln sollten Sie kennen

6. März 2013

Sich selbstständig machen: Beherzigen Sie die 5 goldenen Finanzierungsregeln

Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte stets gut geplant sein – auch gerade in puncto Finanzen. Denn viele Existenzgründer oder Start-ups scheitern nicht an ihren Ideen, sondern weil die Finanzen falsch kalkuliert wurden.

Goldene Finanzierungsregeln für die Selbstständigkeit

Entweder wurde zu wenig Fremdkapital aufgenommen oder zu viel, so dass die Zinslast das Budget des eigenen Unternehmens belastet. In anderen Fällen wurde einfach der eigene Kapitalbedarf inkorrekt berechnet, so dass Engpässe entstanden, die letztendlich in die Pleite führten.

 

Deshalb kontrollieren Sie Ihre Finanzierung aufs gründlichste. Beantworten Sie in Ruhe die Fragen der Checkliste: Finanzierungsprobleme mühelos erkennen, mit denen Sie Ihre Kapitalbedarfsplanung kritisch überprüfen können. Machen Sie sich jedoch auch mit den nachfolgenden goldenen Finanzierungsregeln vertraut. Dann müssen Sie mit keinen finanziellen Schwierigkeiten rechnen.

 

Sich selbstständig machen mit Erfolg: 5 goldene Finanzierungsregeln unterstützen Sie dabei



 

Goldene Finanzierungsregel Nr. 1: Anlagevermögen durch Eigenkapital finanzieren

Das Anlagevermögen bildet den Grundstock Ihres Unternehmens. Denn das Anlagevermögen besteht aus:

  • dem Grundstück,
  • dem bzw. die Gebäude,
  • dem Umbau oder der Renovierung,
  • den Maschinen und Anlagen, die Sie für Ihr Unternehmen brauchen,
  • der Büro-, Werkstatt- und/oder Ladeneinrichtung,
  • dem Fuhrpark,
  • der Nutzung von Patenten, Lizenzen oder Franchisegebühren.

 

Die Kosten, die Sie für die Anschaffung dieses Anlagevermögens benötigen, sollten durch Ihr Eigenkapital gedeckt sein.

Deckt Ihr Eigenkapital diesen Betrag nicht, sollten Sie nur auf langfristiges Fremdkapital zurückgreifen, um durch die entstehenden Verbindlichkeiten in keinen finanziellen Druck zu geraten. Ebenso empfiehlt es sich, auch beim Umlaufvermögen – also der Waren- und Materialausstattung, den Roh-, Hilfs und Betriebsstoffen – auf eine langfristige Finanzierung zu achten.

 

Goldene Finanzierungsregel Nr. 2: Die Laufzeit des Darlehens darf die Nutzungsdauer nicht überschreiten

Sie müssen für Ihr Unternehmen etliches anschaffen. Vieles davon werden Sie durch Fremdkapital finanzieren. Allerdings sollten Sie bei der Finanzierung unbedingt darauf achten, dass die Laufzeit stets kürzer ist als die Nutzungsdauer dieses Wirtschaftsguts. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie vor der kompletten Rückzahlung des aufgenommenen Kredites beispielsweise bereits einen Ersatz für die Maschine kaufen müssen, der natürlich auch finanziert werden will.

 

Um die korrekte Laufzeit Ihres Darlehens zu berechnen, sollten Sie

  • die steuerliche Nutzungsdauer (des Computers, der Maschine etc.) als Grundlage nehmen.
  • eine zeitliche Reserve einplanen, d.h. reduzieren Sie die Laufzeit des Darlehens ein wenig, da bei manchen Anschaffungen der Preis des Ersatzes im Laufe der Zeit steigt.

 

Goldene Finanzierungsregel Nr. 3: Das Darlehen ist aus dem Umsatz zu finanzieren

Und zwar nach Abzug aller Kosten des Unternehmens, sowie der Privatentnahme (diese schließt den Unternehmerlohn ein), als auch die aus Eigenmitteln finanzierten Anteile an notwendigen Investitionen. Sie müssen also erst einmal berechnen, ob nach Abzug all dieser Kosten Ihr Umsatz überhaupt noch Spielraum für ein Darlehen lässt und wie hoch dieser Spielraum ist.

 

Goldene Finanzierungsregel Nr. 4: Das Fremdkapital muss problemlos dem Umlaufvermögen angepasst werden können

Sie sollten immer so viel Kreditspielraum zur Verfügung haben, dass Sie beispielweise saisonale Einflüsse (wie Lageraufstockungen zu Weihnachten) bei Ihrem Umlaufvermögen problemlos auffangen können. Um dies zu erreichen, dürfen Sie kein Darlehen aufnehmen, dass bei der Rückzahlung der monatlichen Verbindlichkeiten bereits an das Limit Ihrer finanziellen Möglichkeiten geht.

Achten Sie einfach bei der Finanzierung Ihres Umlaufvermögens auf ausreichend monetäre Bewegungsfreiheit, um unternehmenstypische Schwankungen überbrücken zu können, ohne in Liquiditätsengpässe zu geraten. Meist wird dies durch einen Kontokorrentkredit erreicht.

 

Goldene Finanzierungsregel Nr. 5: Die Finanzierung muss normale Zahlungsfristen ermöglichen

Beachten Sie bei der Finanzierung Ihres Umlaufvermögens unbedingt diese Regel. Denn die monatlichen Verbindlichkeiten Ihres Darlehens sollten Sie niemals in die Verlegenheit bringen, Rechnungen später als zu den angegebenen Zahlungsfristen zu begleichen. Und zwar aus drei Gründen:

  1. Skonto kassieren. Viele B2B-Unternehmen gewähren Ihnen bei frühzeitiger Zahlung ein Skonto, das sich finanziell positiv zu Buche schlägt.
  2. Keine drohenden Mahngebühren. Bei fehlender Zahlung kommen schnell Mahngebühren auf Sie zu.
  3. Schlechte Kreditwürdigkeit. Der jeweilige Händler wird es sich überlegen, Ihnen zukünftig Waren zukommen zulassen. Vielleicht verlangt er deshalb Vorkasse. Auch laufen Sie Gefahr, dass sich Ihre schlechte Zahlungsmoral herumspricht.

 

Deshalb halten Sie Lieferantenverbindlichkeiten so gering als möglich. 

 

Weitere Beiträge zu dem Thema "Selbstständigkeit":

  • Sich selbstständig machen: Die wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer

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Autor: Brigitte Miller
Stichworte: selbstständig machen, sich selbstständig machen, Selbstständigkeit, Finanzierungsregeln, goldene Finanzierungsregel, Schritt in die Selbstständigkeit, in die Selbstständigkeit, die goldene Finanzierungsregel
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