Steueränderungen 2013 – 5 wichtige Änderungen im Steuerrecht
Steueränderungen 2013 – das verändert sich bei der Steuer 2013
Zum 01.01.2013 treten einige wichtige Steueränderungen in Kraft.
1. Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) ist da
Zum 01.01.2013 wurde die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier durch das ELStAM-Verfahren bei der Lohnsteuer abgelöst. ELStAM bedeutet „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ und soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzamt erleichtern. Alle relevanten steuerlichen Daten der Arbeitnehmer wie bspw.
- Steuerklassen,
- Kinderfreibeträge oder
- Religionszugehörigkeit
müssen seitdem elektronisch gespeichert und übermittelt werden.
Tipp
Bis Ende 2013 kann der Abzug der Lohnsteuer unter bestimmten Umständen auch nach dem alten Verfahren erfolgen. Arbeitgeber können im Laufe des Jahres selbst wählen, ob sie mit sämtlichen Arbeitnehmern oder nur mit einem Teil in das ELStAM-Verfahren wechseln.
2. Förderung gilt jetzt für jedes Elektrofahrzeug
Die steuerlichen Anreize zur Anschaffung eines Elektrofahrzeugs wurden durch das Verkehrsteueränderungsgesetz verstärkt und nachteilige Regelungen beseitigt. Bspw. wurde die schon seit 2012 geltende Begünstigung reiner Elektro-Pkw innerhalb der Kraftfahrzeugsteuer auf alle anderen Fahrzeuge ausgedehnt. Voraussetzung ist, dass diese rein elektrisch angetrieben und durch Batterien oder Brennstoffzellen gespeist werden. Die entsprechende Förderdauer wurde um fünf Jahre auf insgesamt zehn verlängert. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend für alle ab 18. Mai 2011 vorgenommenen Erstzulassungen von Elektrofahrzeugen.
Tipp
Bezüglich der Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenbesteuerung können die Kosten für die Batterie beim Elektrofahrzeug künftig herausgerechnet werden. Dies gilt auch für Hybrid-Fahrzeuge.
3. Besteuerung der Spenden wurde vereinfacht
Umstellungen im Zahlungsverkehr aufgrund europäischer Entwicklungen (SEPA) führen zu Vereinfachungen bei Geldspenden. Um die in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) enthaltenen Vereinfachungsregeln für alle Steuerpflichtigen anwenden zu können, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen Spendenabzug sowohl an das SEPA-Verfahren als auch an andere Online-Zahlungssysteme angepasst. Das aufwändige Sammeln und Einreichen von Spendenbelegen erübrigt sich dadurch.
4. Getrennte Veranlagung für Ehepaare ist nicht mehr möglich
Ab 01.01. 2013 können Ehegatten bezüglich der Veranlagung zur Einkommensteuer nur noch zwischen Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung (drei Varianten) wählen. Dazu zählen bei der der Einzelveranlagung
- der Grundtarif,
- das sogenannte Verwitweten-Splitting oder
- ein Sonder-Splitting für Geschiedene im Trennungsjahr.
Außerdem wurde der Wechsel der Veranlagung erschwert. Konnten Ehepaare bisher die mit Abgabe der Steuererklärung getroffene Wahl der Veranlagungsart bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids (aber auch bei Änderungsveranlagungen) erneut ändern, ist der nachträgliche Wechsel der Veranlagungsart nach Eintritt der Unanfechtbarkeit künftig nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
5. Gebühren für Steuerberater sind deutlich teurer geworden
Zum 01.01.2013 ist die neue Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft getreten. Damit erhöhen sich die Kosten für Leistungen der Steuerberater im Schnitt um 5 %.
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