Starttermin für elektronische Lohnsteuerkarte / elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM)
Startschuss für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale/elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Entwurfsschreiben vom 02.10.2012 als Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte bzw. das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) den 01.11.2012 festgelegt. Arbeitgeber sind jedoch erst bis Ende 2013 verpflichtet, auf das ELStAM-Verfahren umzustellen.
Arbeitgeber können ab dem 01.11.2012 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Beschäftigten mit Wirkung ab dem 01.01.2013 abrufen. Das ELStAM-Verfahren ist grundsätzlich auf das laufende Arbeitsentgelt, das für einen nach dem 31.12.2012 endenden Arbeitsentgeltzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2012 zufließen, anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium hat als Einführungszeitraum das gesamte Kalenderjahr 2013 bestimmt. Arbeitgebern soll dadurch ein längerer Umstellungszeitraum auf das ELStAM-Verfahren angeboten werden, um auch eventuelle technische und organisatorische Probleme, die bei einem gleichzeitigen Einstieg sämtlicher Arbeitgeber zu einem bestimmten Termin entstehen könnten, zu vermeiden. Als Folge davon müssen Arbeitgeber die ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Ein Abruf mit Wirkung ab 2014 ist sodann verspätet. Da im Einführungszeitraum das Lohnsteuerabzugsverfahren nach Maßgabe der Regelungen für das Papierverfahren oder für das ELStAM-Verfahren durchgeführt werden kann, sind besondere Regelungen zu beachten, die das BMF in seinem Schreiben detailliert darstellt.
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