Muster: Betriebsvereinbarung Firmenparkplatz
22. Februar 2013
Der Betriebsrat entscheidet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Verwaltung und Sicherung zur Benutzung eines betrieblichen Parkplatzes mit. Sorgen Sie deshalb gemeinsam mit Ihrer Arbeitnehmervertretung für Rechtssicherheit beim Thema Firmenparkplatz, indem Sie eine Betriebsvereinbarung abschließen.
Dieses Musterschreiben: Betriebsvereinbarung Firmenparkplatz ist Bestandteil des Beitrags Keine Diskriminierung - Frauenquote auf Firmenparkplatz ist rechtens.
Autor: Business Netz Redaktion
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