Business-Netz Logo
Was heißt "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat? Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Betriebsrat » Was heißt "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?
  • Anzeigen
  • What links here

Was heißt "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?

5. September 2014

Jeder Betrieb und jedes Unternehmen stehen tagtäglich vor wichtigen Entscheidungen. In diese Entscheidungen hinein spielen nicht nur innerbetriebliche Komponenten wie Personalführung, Umstrukturierungen und Auftragabwicklung, auch externe ökonomische Entwicklungen beeinflussen sie mal mehr und mal weniger. Gerade in Zeiten der Globalisierung haben sich die Entscheidungsfelder im Gegensatz zu vergangenen Jahrzehnten um ein Vielfaches erweitert. Diese komplexer gewordenen Arbeitsbereiche betreffen die Unternehmensführung und die Interessensvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Betriebsrat gleichermaßen.

 

Die Frage der Mitbestimmung im Betrieb geht alle etwas an. Die Mahnung zum konsensorientierten Ausgleich dieser beiden sich gegenüberliegenden Pole hat der Gesetzgeber explizit im § 2 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert. In diesem Gesetzesblatt sind vier wesentliche Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt:

  • Grundsätzliches einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Das Einbinden der im Unternehmen vertretenen Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften 
  • Zusammenarbeit auf der Grundlage geltender Tarifverträge
  • Zusammenarbeit zum Wohle aller im Betrieb tätigen Parteien

 

Was heißt "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat? auf www.business-netz.com


Grundsätzliches einer vertrauensvollen Zusammenarbeit

Vertrauen ist die Basis allen sozialen, menschlichen und auch wirtschaftlichen Erfolgs.

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber den Grundsatz der ’vertrauensvollen Zusammenarbeit’ zur höchsten Priorität erhoben. Sozusagen als Generalklausel der Rechtssprechung.

Dass sich Vertrauen in guten Zeiten besser in die Tat umsetzen lässt als in weniger guten, ist hinlänglich bekannt und man könnte auch fast sagen, sogar menschlich.

 

Dennoch fordert das Betriebsverfassungsgesetz, unabhängig von schwierigen oder weniger schwierigen Umständen, Vertrauen von allen beteiligten Parteien ein. Es meint die konsensorientierte Dialogbereitschaft in schwierigeren Konfliktzeiten. Die unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Betriebsräten ist täglich gefühlter Status quo. Es gilt daher der Grundsatz, die unterschiedlichen Ansichten und Interessen einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Und zwar ohne in eine offene Auseinandersetzung abzugleiten. Das heißt nicht, dass der Betriebsrat Verhandlungspositionen aufgibt und auf gesetzlich verbriefte Rechte verzichten muss.

 

In Zeiten tariflicher Auseinandersetzung mit dem legitimen Rechtsmittel eines Streiks gelten andere Regeln. Dennoch sollten auch in einer Ausnahmesituation wie ein Streik es darstellt, Fairness und Respekt, zwei der wertvollsten Grundsätze menschlichen Umgangs, nicht außer Acht gelassen werden. Auch hier, von allen Beteiligten!



Das Einbinden der im Unternehmen vertretenen Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften

Für einen klugen und weitsichtig arbeitenden Betriebsrat ist es eine Selbstverständlichkeit, mit der zuständigen Gewerkschaft vorbehaltlos zusammenzuarbeiten. Soweit der Betriebsablauf nicht gestört wird und Sicherheitsvorschriften und Betriebsgeheimnisse nicht berührt werden, kann nach Unterrichtung der Geschäftsleitung einem Abgesandten der Gewerkschaft der Zutritt zum Betrieb gewährt werden. Man spricht hierbei von einem normierten Zugangsrecht. Weitere gewerkschaftliche Befugnisse sind zum Beispiel:

  • Unterstützung und Vorschlagsrecht für eine Betriebsratswahl
  • Bestellung eines erstmalig eingesetzten Wahlvorstandes
  • Teilnahme an Betriebsversammlungen
  • Anfechtung einer Betriebsratswahl 
  • Antragsrecht auf Ersetzung eines untätigen Wahlvorstandes u.v.m.

Und doch sollte bei dieser keineswegs vollständigen Aufzählung nicht verkannt werden, dass Gewerkschaft und Betriebsrat zwei eigenständige und von einander unabhängige Interessengruppen sind.

 

Dem gegenüber stehen die Rechte des Beauftragten des Arbeitgeberverbandes. In einer Abteilungs- oder Betriebsversammlung kann der Arbeitgeber einen Beauftragten seines Arbeitgeberverbandes nur dann hinzuziehen, wenn er selbst Teilnehmer der Versammlung ist. Im Gegensatz zu einem Gewerkschaftsbeauftragten hat der Beauftragte des Arbeitgeberverbandes kein eigenes Teilnahme- oder Vertretungsrecht. Sein Handeln darf nur auf der Basis des Teilnahmerechts des Arbeitgebers erfolgen. Zudem steht ihm weder ein Beratungs- noch ein Stimm- respektive Antragsrecht zu. Auch ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes seitens des Arbeitgebers anstelle eines Vertreters des Arbeitgeberverbandes ohne die Zustimmung des Betriebsrates nicht möglich. Ist der Verbandsvertreter zugleich Rechtsanwalt, kann dieser jedoch an der Betriebsversammlung ohne weiteres teilnehmen.

 

Der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeberverband über anstehende Betriebs- oder Abteilungsversammlungen zu informieren. Das gleiche gilt für den Arbeitgeber, der einen Vertreter hinzuzuziehen möchte. Er hat keine Mitteilungspflicht gegenüber dem Betriebsrat. Trotzdem sei auch in diesem Zusammenhang erwähnt, dass zwischen den rechtlichen Zeilen immer auch Platz bleibt, für die vom Betriebsverfassungsgericht angemahnte Pflicht einer entgegenkommenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wo könnte diese Arbeitsmethode besser in die Tat umgesetzt werden, wenn nicht in diesen vom Gesetz gewollten Zwischenräumen. In der Musik würde man ’Blue Notes’ sagen.

 

Zusammenarbeit auf der Grundlage geltender Tarifverträge

Beim Aushandeln neuer Tarifabschlüsse werden immer wieder die unterschiedlichen Sichtweisen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden deutlich. Tarifverträge haben eine Ordnungsfunktion, wie die unterschiedlichen Formen an Tarifverträgen aufzeigen. Sie schaffen Rechtssicherheit beim Abschluss von Arbeitsverträgen und wirken gegen eine einseitige Auslegungen von Arbeitsbedingungen seitens der Arbeitgeber. Es scheint sich in der seriösen Arbeitgeberschaft mehr und mehr herumzusprechen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Geschäftsleitungen mit den Betriebsräten auf der Basis ausgehandelter Tarifverträge dem Unternehmen und den Menschen die es aufrechterhalten gut tut. Zum Wohle aller im Betrieb tätigen Parteien.

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Mitbestimmungsrecht Betriebsrat, Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Vertrauensvolle Zusammenarbeit Betriebsrat, Zustimmung Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmung im Betrieb, Arbeitgeber und Betriebsrat
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 37256 Aufrufe
Twittern
Average: 2.8 (5 votes)
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten