Arbeitszeugnis in der Insolvenz - Hier ist der Insolvenzverwalter zuständig
Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses entsteht grundsätzlich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Droht dem Arbeitgeber jedoch die Insolvenz, kann ein Arbeitnehmer bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangen, eine Beurteilung zu erhalten.
Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter?
Das Ende eines Arbeitsverhältnisses markiert für den betroffenen Arbeitnehmer gleichzeitig den Anfang der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Erfolgversprechende Bewerbungen erfordern dabei gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeiten ein gutes Arbeitszeugnis. Ist das Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, stellt sich die Frage, wer dann für die Erteilung von Zeugnissen verantwortlich ist. Der ehemalige Arbeitgeber oder der neue Insolvenzverwalter?
Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
In diesem Fall bleibt grundsätzlich der Insolvenzschuldner, also der Unternehmer, als "richtiger" Arbeitgeber zur Zeugniserteilung verpflichtet. Die Ausstellung eines Zeugnisses ist, anders als die Lohnzahlung, eine „unvertretbare Handlung“ und muss vom jeweiligen Arbeitgeber höchstpersönlich vorgenommen werden. Wurde ein Verfügungsverbot nach § 22 Abs. 1 InsO verhängt oder besteht eine Einzelermächtigung des Insolvenzverwalters nach § 22 Abs.2 InsO, muss der vorläufige Insolvenzverwalter dem Mitarbeiter das Zeugnis ausstellen. Dann nämlich wird der Insolvenzverwalter zum Arbeitgeber, gleichgültig, ob er vorläufig oder tatsächlich dazu bestimmt worden ist.
Arbeitsverhältnis besteht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort
Wird der Mitarbeiter weiterbeschäftigt, hat der Insolvenzverwalter das Zeugnis zu erteilen. Problematisch ist in diesem Fall, dass dieser normalerweise den Mitarbeiter nicht kennt und deshalb auch dessen Führungs- und Leistungsqualitäten nicht qualifiziert beurteilen kann. Deshalb sind Sie verpflichtet, ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die es ihm ermöglichen, ein gerechtes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.
Vorsicht
Sie können kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, etwa mit der Begründung, Ihr Mitarbeiter habe noch nicht alles, was ihm betrieblich an Mitteln überlassen wurde, zurückgegeben.
Drohen Zahlungsschwierigkeiten, ist es sowohl für Sie als auch für Ihre Mitarbeiter von Vorteil, wenn Sie nicht länger warten, sondern zu diesem Zeitpunkt bereits Zeugnisse ausstellen. Wird die Insolvenz konkret, haben Ihre Mitarbeiter sogar das Recht auf Erteilung eines solchen Zwischenzeugnisses.
Expertenrat
Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht auch bei sonstigen persönlichen Veränderungen im Arbeitsverhältnis wie Fortbildung, Wehrdienst etc., sowie für den Fall, dass sich ein Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen bewerben möchte.
Musterformulierung zum Download
Wir haben Ihnen zur Veranschaulichung ein Zwischenzeugnis - in unserem Beispiel für einen Systemtechniker - ausformuliert. Werfen Sie einen Blick auf unser Muster.
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