Übersicht: Erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
23. Februar 2010
Am stärksten ausgeprägt ist das Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten. § 87 Abs. 1 BetrVG enthält einen Katalog erzwingbarer Mitbestimmungsrechte, während § 88 BetrVG die freiwillige Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten regelt.
Autor: Business Netz Redaktion
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