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Das stärkste Beteiligungsrecht des Betriebsrats im Betriebsverfassungsgesetz ist die gleichberechtigte Mitbestimmung. mehr
Am stärksten ausgeprägt ist das Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten. § 87 Abs. 1 BetrVG enthält einen Katalog erzwingbarer... mehr
Manch eine Führungskraft oder Arbeitgeber glauben, dass ein anzahlmäßig kleiner Betriebsrat auch weniger Mitbestimmungsrechte besitzt –weit... mehr