Keine Altersdiskriminierung liegt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vor, wenn bei der für die betriebsbedingte Kündigung erforderlichen Sozialauswahl Altersgruppen gebildet werden (Az.: 2 AZR 42/10).
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Eine Zeitarbeitsfirma kann einem Leiharbeiter keine Kündigung aus betrieblichen Gründen aussprechen, weil sie keinen Anschlussauftrag hat (6 Sa 517/11).
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Lesen Sie hier, welche Anforderungen das Kündigungsschutzgesetz an die Wirksamkeit einer Sozialauswahl im Fall einer betriebsbedingten Kündigung knüpft.
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Betriebsbedingte Kündigungen sind aufgrund der dort vorzunehmenden Sozialauswahl niemals ganz einfach. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, um Ihre Kündigungen gerichtsfest zu machen
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Die außerordentliche Kündigung stellt die härteste Sanktion im Arbeitsrecht dar. Aufgrund der gravierenden Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer – sofortiger Jobverlust - sind die Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung...
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