Bundeswirtschaftsministerium – Meldepflichten zu ELENA sollen vor Jahresende aufgehoben werden
Meldepflichten enden ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes
Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat am 04.11.2011 den Bundesrat passiert. Damit ist nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen. Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.
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