Bundesbank: Basiszinssatz bleibt zum 01.01. 2011 bei 0,12 %
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Dezember 2010 beträgt 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 29. Juni 2010 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2010 betrug ebenfalls 1,00 %). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2011 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 0,12 % (zuvor ebenfalls 0,12 %). Damit beträgt der
- Verzugszins zwischen Unternehmen gem. § 288 Abs. 2 BGB: 8,12 % und der
- Verzugszins bei Beteiligung von Verbrauchern gem. § 288 Abs. 1 BGB: 5,12 %.
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