Bundestag regelt Managergehälter
Der Bundestag hat das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verabschiedet. In Zukunft sollen bei der Festsetzung von Managergehältern verstärkt Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gesetzt werden. Auch eine Kürzung der Bezüge bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens soll vereinfacht werden. Die Vergütung des Vorstands einer AG muss künftig auch in einem angemessenen Verhältnis zu dessen Leistungen stehen und darf die branchenübliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe überschreiten. Bei börsennotierten Gesellschaften ist die Gehaltsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Variable Vergütungsbestandteile sollen auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage basieren. Der Aufsichtsrat soll außerordentliche Entwicklungen begrenzen können.
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