Versicherungsschutz für Schulanfänger: Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Der Versicherungsschutz für Schulanfänger hat gerade für den Schulweg eine hohe Bedeutung
Nach den Sommerferien machen sich die Erstklässler das erste Mal auf den Schulweg.
Damit stellt sich für Eltern selbstverständlich die Frage, was passiert, wenn die Schulanfänger auf dem Weg zur Schule einen Unfall erleiden oder einen Unfall verursachen – wer muss dann für den Schaden aufkommen? Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) macht darauf aufmerksam, dass Versicherungsvermittler hier schnell ein gutes Geschäft mit besorgten Eltern wittern. Eltern sollten ihrem Schulanfänger aber keinen unnötigen Schutz in die Schultüte legen, sie sollten sich stattdessen auf die wirklich wichtigen Policen – vor allem zur Unfallversicherung für Kinder – konzentrieren.
Gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder bei Schulwegunfall zu wenig
Bei Unfällen in der Schule sowie auf dem Schulweg und auf dem Heimweg sind Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Im Ernstfall sind nach Ansicht des BdV die Versicherungssummen aber viel zu gering.
Private Unfallversicherung ist relativ günstig
Damit die Kinder rund um die Uhr – also auch in der Freizeit – ausreichend abgesichert sind, sollten Eltern mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Eine derartige private Unfallversicherung sei schon ab 90 € im Jahr auf dem Markt erhältlich. Die Grundversicherungssumme bei Invalidität sollte mindestens 200.000 € betragen.
Tipp
Eltern sollten hier bei der privaten Unfallversicherung eine Progression von 225 bis 300 % vereinbaren. Dadurch steigt die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden stufenweise an. Empfehlenswert sei es nach Meinung des Verbands auch, eine kleine Todesfallsumme in den Vertrag zu integrieren.
Kinderinvaliditätsversicherung kann eine sinnvolle Alternative sein
Von einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr rät der BdV ab – eine „Versicherung zum Nulltarif“ gebe es nicht. Der Versicherer zahle hier nur die im Beitrag einkalkulierten Sparanteile zurück und das mit schlechter Verzinsung. Als Alternative zur privaten Unfallversicherung könne stattdessen eine Kinderinvaliditätsversicherung dienen. Diese Kinderinvaliditätsversicherung leiste nämlich nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei Invalidität durch Krankheit.
Kinder trifft Haftung im Straßenverkehr erst ab 10 Jahre
Wenn ein Schulanfänger selbst einen Verkehrsunfall verschuldet, weil er bspw. unachtsam über die Straße läuft, kann er laut BdV für den Schaden gar nicht verantwortlich gemacht werden. Denn Kinder sind bis zu ihrem vollendeten 7. Lebensjahr nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze sogar auf das 10. Lebensjahr.
Tipp
Bei einem Verkehrsunfall sollten Eltern Forderungen des Unfallgegners daher nicht sofort nachgeben, sondern immer ihre private Haftpflichtversicherung einschalten. Diese prüfe die Haftungsfrage und wehre ggf. unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht ab.
Private Haftpflichtversicherung lässt sich ausweiten
Der Geschädigte bleibe in solchen Fällen dann allerdings auf seinem Schaden sitzen. Wollen Eltern dies vermeiden, sollten sie darauf achten, dass die eigene private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder leiste. Die Haftpflichtversicherung lässt sich meist um diesen Schutz gegen einen moderaten Beitragszuschlag erweitern. Die Höhe der Versicherungssumme ist allerdings auch hier begrenzt.
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