Kündigungsschreiben für Fitnessstudio: So können Sie rechtssicher Ihren Vertrag kündigen
Vertragslaufzeit, Kündigungsschreiben & Co: Ihre Rechte beim Fitnessstudiovertrag
Millionen gesundheitsbewusster Hobbysportler pilgern ins Fitnessstudio, um sich fit zuhalten, den Kreislauf in Schwung zu bringen und den Körper zu formen. Für die Nutzung der Geräte, Kursteilnahmen und die qualifizierte Betreuung durch Fitnesstrainer bezahlen die Kunden bisweilen hohe Monatsbeiträge. Die zwischen Kunde und Fitnesscenter bestehenden Verträge sind in rechtlicher Hinsicht häufig problematisch, sodass es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommt. Dieser Beitrag soll Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio geben. Juristisch definiert wird das Fitnesscenter im Übrigen als Unternehmen, das Kunden anbietet, die in seinen Räumen aufgestellten Sporteinrichtungen zu nutzen, regelmäßig unter Aufsicht, teilweise auch verbunden mit Sportunterricht.
Es gibt keinen gesetzlichen Fitnessstudiovertrag
Der Vertrag zwischen einem Fitnessstudio und einem Kunden ist nicht gesetzlich geregelt wie z. B. ein Kaufvertrag (§ 433 BGB), ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) oder ein Mietvertrag (§ 535 BGB). Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio enthält Merkmale verschiedener Verträge. So entspricht er dem Charakter eines Dienstvertrages, was die Trainingsangebote betrifft, enthält aber auf der anderen Seite zahlreiche mietrechtliche Elemente, was die Benutzung der Räumlichkeiten, Geräte und sonstigen Einrichtungen betrifft. Die Juristen sprechen von einem typengemischten Vertrag. Die jeweiligen Vertragspflichten legen die Parteien selbst fest.
Bundesgerichtshof gestattet 24-monatige Vertragslaufzeit
Unter den Kunden in den Fitnessstudios herrscht ein ständiges Kommen und Gehen, d. h. Fitnessstudioverträge werden häufig gekündigt. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Betreiber von Fitnessstudios ein Interesse daran haben, die Vertragslaufzeit so lange als möglich zu gestalten. Die meisten Verträge werden zunächst für eine bestimmte Grundlaufzeit abgeschlossen. In der Vergangenheit hatten die Gerichte bei der Frage, wie lang diese Grundlaufzeiten sein dürfen, sehr unterschiedlich entschieden. Kürzlich hat nun der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 08.02.2012, Az.: XII ZR 42/10) eine allgemeine Geschäftsbedingung, die eine Erstlaufzeit von 24 Monaten vorsieht, grundsätzlich für zulässig erachtet. Ein Fitnessstudio darf demnach auch relativ lange Laufzeiten mit seinen Kunden vereinbaren, ohne dass dies juristisch angegriffen werden kann.
Wichtiger Hinweis
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind gemäß der §§ 305 ff. BGB vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, die vom Verwender bei Abschluss des Vertrages gestellt werden und somit nicht unter den Parteien individuell aushandelbar sind.
Vertragsverlängerung um sechs Monate ist rechtens
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich häufig die Klausel, dass sich der Vertrag mit dem Fitnesscenter um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn er nicht vom Kunden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt wird, z. B.:
"Der Vertrag mit dem Fitnessstudio verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht spätestensdrei3 Monate vor Ablauf gekündigt wird."
Nach der Rechtsprechung ist eine Verlängerung um sechs Monate bei einem Monatsbeitrag von bis zu 50 € zulässig, weil dann die finanzielle Belastung noch zumutbar ist (BGH, Urteil vom 04.12.1996, Az.: XII ZR 193/95).
Bei längeren Zeiträumen entscheiden die Gerichte weiterhin sehr unterschiedlich. Als unzulässig gelten aber Verlängerungsklauseln von mehr als einem Jahr. Im Falle einer unwirksamen Verlängerungsklausel endet der Vertrag bereits nach der ursprünglich vereinbarten Grundlaufzeit.
Nutzen Sie den Konkurrenzdruck und vereinbaren Sie kürzere Vertragslaufzeiten
Eine Vertragslaufzeit von zwölf oder gar 24 Monaten ist vielen Kunden zu lang. Geht es Ihnen ähnlich und Sie möchten sich eher drei, maximal sechs Monate vertraglich an ein Fitnessstudio binden, so können Sie sich unter Umständen den zwischen den Fitnesscenters herrschenden Konkurrenzdruck zunutze machen. Vor allem in Ballungsräumen herrscht aufgrund der hohen Dichte an Fitnessstudios ein gnadenloser Wettbewerb um Neukunden. Hier kann es sich durchaus lohnen, vor der Unterzeichnung des Fitnessstudiovertrages mit dem Betreiber der jeweiligen Filiale persönlich zu reden und um eine kürzere Laufzeit zu bitten. Zahlreiche Fitnessstudio-Betreiber lassen mit sich reden und gewähren kürzere Laufzeiten.
Vertragsfreiheit verhindert Höchstgrenzen bei den Mitgliedsbeiträgen
Die Monatsbeiträge für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio liegen zwischen 20 und 100 € im Monat. Gesetzliche Höchstgrenzen gibt es nicht, weil es die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit den Betreibern erlaubt, die Beitragshöhe nach Belieben festzulegen. Danach können Verträge mit frei wählbarem Inhalt abgeschlossen werden, wenn beide Vertragsparteien dies übereinstimmend vereinbaren. Die Kunden haben die Wahl, ob sie sich einem Fitnesscenter anschließen, das relativ hohe Beiträge verlangt oder ob sie sich für eine günstigere Alternative entscheiden.
Vertrag kündigen – So formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben
Vielen Kunden bereitet die rechtssichere Kündigung des Vertrages mit ihrem Fitnessstudio Schwierigkeiten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kündigungsschreiben so formulieren, dass der Vertrag rechtssicher beendet wird. Beabsichtigen Sie, das Vertragsverhältnis zu beenden, dann sollten Sie dies in Schriftform tun. Lassen Sie Ihrem Vertragspartner das Kündigungsschreiben möglichst per Einschreiben mit Rückschein zukommen oder übergeben Sie ihm das Kündigungsschreiben im Fitnessstudio im Beisein eines Zeuges. Denn entscheidend in einem etwaigen Rechtsstreit ist, dass Sie den fristgerechten Zugang der Kündigung beweisen können.
Praxis-Tipp
Beachten Sie die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, anhand des Datums des Vertragsbeginns und der Laufzeit den voraussichtlichen Beendigungszeitpunkt Ihres Fitnessstudio-Vertrags einmal selbst zu berechnen, bevor Sie die Kündigung abschicken. Dann wissen Sie genau, wann Sie Ihre Kündigung spätestens abschicken müssen, und wie lange Sie noch vertraglich an das Fitnessstudio gebunden sein werden.
Nutzen Sie unser Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio als Muster für die ordentliche Kündigung Ihres Fitnessstudiovertrages.
Kündigungsfrist darf nicht länger als drei Monate dauern
In den überwiegenden Fällen steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessstudiovertrages die Kündigungsfrist, die der Kunde bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses einzuhalten hat. Beachten Sie dabei, dass die Frist nicht länger als drei Monate sein darf, unabhängig davon, ob sie für die Beendigung der Erstlaufzeit oder die Beendigung einer Verlängerung gelten soll. Ob sie geringer als drei Monate ausfallen muss, ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung umstritten. Unbedenklich ist zumindest eine Kündigungsfrist von einem Monat.
In manchen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis außerordentlich, also fristlos, zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde einen wichtigen Grund vorbringen kann, der ihm eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. Ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt, ist in jedem Einzelfall neu zu bestimmen, indem eine Abwägung der Interessen des Kunden auf der einen und dem Interesse des Fitnessstudios auf der anderen Seite erfolgt. Von der Rechtsprechung anerkannte Gründe, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sind z. B.:
- Dauerhafte Erkrankung , die bei Vertragsschluss nicht bekannt war und dazu führt, dass der Kunde am Training nicht teilnehmen kann (ärztliches Attest erforderlich)
- Schwangerschaft
- Umzug in einen anderen Ort oder weit entfernten Stadtteil
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