Haftung nach Skiunfall: FIS-Regeln gelten als Maßstab
FIS-Regeln bilden Maßstab für Haftung nach Skiunfall
Frischer Pulverschnee, kristallklare Luft und strahlender Sonnenschein sind die Bedingungen, die das Herz eines jeden Ski- und Snowboardfahrers höher schlagen lassen. Und so machen sich in den Wintermonaten bei gutem Wetter jedes Wochenende Zigtausende Wintersportler auf den Weg in die Berge.
Wintersport boomt – dies belegen die Zahlen des deutschen Skiverbandes (DSV), wonach es in Deutschland 7,39 Millionen aktive Alpin-Skifahrer, 2,36 Millionen Langläufer und 1,98 Millionen Snowboarder gibt.
Ski- und Snowboardfahren sind gefährliche Sportarten. In der Statistik der Sportunfälle rangieren Skiunfälle auf einem der oberen Ränge. Jahr für Jahr entwickelt sich für tausende Skifahrer die Traumabfahrt zum Albtraum und endet im Krankenhaus. In der vergangenen Skisaison 2011/2012 verletzten sich zwischen 40.000 und 42.000 deutsche Wintersportler beim Skifahren. Die Verletzungsfolgen reichen dabei von Prellungen und Quetschungen über Bänderrisse und Knochenbrüche bis hin zu schwersten Kopf- und Rückenverletzungen.
Wie wichtig das Tragen eines Skihelms - nicht nur für die eigene Gesundheit - ist, zeigt diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München: Kein Skihelm: Unfallopfer haftet für nicht verschuldeten Skiunfall
Private Haftpflichtversicherung ist für Skifahrer ein Muss
Den Großteil der Skiunfälle bilden selbstverschuldete Stürze ohne Beteiligung eines anderen Skifahrers. Die Zahl der Unfälle, bei denen es zu einer Kollision zwischen zwei Skifahrern kommt, ist zwar vergleichsweise gering, doch sind es gerade diese Unfälle, die schwerste Verletzungen mit weitreichenden Konsequenzen gesundheitlicher, finanzieller und auch beruflicher Art zur Folge haben.
Wichtiger Hinweis
Die gesetzlichen Krankenkassen decken die Kosten einer medizinischen Behandlung infolge eines Skiunfalls. Dennoch sollte jeder Ski- und Snowboardfahrer eine private Haftpflichtversicherung haben, denn wer einen anderen Ski- oder Snowboardfahrer schuldhaft schwer verletzt, muss gegebenenfalls nicht nur Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen, sondern unter Umständen gar eine lebenslange Rente leisten, wenn die verletzte Person aufgrund des Unfalls nicht mehr erwerbsfähig ist. Die private Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko ab.
Verbindliche Verhaltensregeln: Die zehn FIS-Regeln gelten weltweit
Auf allen Skipisten dieser Welt gelten verbindliche Verhaltensregeln. Die zehn FIS-Regeln des Internationalen Skiverbands (FIS) gelten als die Verkehrsordnung der Skipiste, die weltweit den Maßstab für ein sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Skifahren und Snowboarden vorgeben. In den Alpenländern sind die zehn FIS-Regeln als Gewohnheitsrecht anerkannt.
Wichtiger Hinweis
Bei einem Skiunfall sind stets die FIS-Regeln zu beachten, ungeachtet der Frage, welches Haftungsrecht Anwendung findet. Kollidieren z. B. zwei deutsche Skifahrer in Südtirol, so gilt zwar deutsches Haftungsrecht, jedoch sind die örtlichen Unfallregeln - in Italien also auch die FIS-Regeln - zu beachten.
FIS-Regeln – Die Verkehrsordnung der Piste
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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