Digitales Testament bei Google – auch für Unternehmen überlegenswert
Google, Facebook und Co: Die Ewigkeit der Daten im Internet per Testament regeln
Das Internet ist noch jung. Die Nutzer, die im Internet surfen, mit E-Mail-Account kommunizieren, sich auf den sozialen Plattformen wie Facebook, Twitter und Co austauschen oder in einem der vielen Online-Shops ihre persönlichen Daten hinterlassen haben, aber in der Regel nicht. Viele der 800.000 Menschen, die jährlich allein in Deutschland sterben, besitzen auch eine virtuelle Persönlichkeit, die dann an die Nachkommen vererbt wird – oft ohne, dass diese genau wissen, wo sich der Verstorbene im Netz überall angemeldet hatte.
Während also wir als leibliche Personen sterben, lebt die eigene virtuelle Persönlichkeit im Netz weiter – und zwar ewig (oder solange der Betreiber virtuell vertreten ist). Dieser Fakt wird jedoch viel zu oft ausgeblendet. Bei der Jugend des Internets kaum verwunderlich. Nur sollte sich jeder, der im Netz unterwegs ist, sich mit diesem Fakt auseinandersetzen – auch Unternehmen, die eine Homepage besitzen, einen Online-Shop betreiben, bloggen, sich über Facebook, Twitter und Co austauschen.
Ein digitales Testament zu erstellen ist ein wesentlicher Schritt. Google bietet mit seinem „Testament“ einen Kontoinaktivitäts-Manager, der bereits zu Lebzeiten nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten der Nichtnutzung die Daten auf den jeweiligen Google-Konten löscht. Diese neue Funktion gilt für die Dienste GMail, YouTube, Google Plus, Picasa sowie den Datenspeicher Drive.
Zusätzlich sollte jedoch begonnen werden, die Ewigkeit der eigenen Daten zu reflektieren.
Digitales Testament sensibilisiert für die Ewigkeit des Internets
Das Durchschnittsalter eines Unternehmens in Europa beträgt gerade einmal 12,3 Jahre. Börsennotierte Unternehmen bringen es schon auf 28 Jahre. Im Grunde eine kurze Lebensspanne, in der Sie und Ihr Unternehmen selbstverständlich auch im Internet auftreten werden. Deshalb rücken Sie einmal gezielt den Blick nach vorne, soweit nach vorne, bis der Schluss des Unternehmens in Sicht kommt. Mit diesem Endpunkt im Blick fragen Sie sich:
- Auf welchen Plattformen sind Sie als Unternehmen vertreten? Listen Sie alle auf. Vergessen Sie die Passwörter nicht.
- Wo sind Sie angemeldet, um beispielsweise den kostenlosen Newsletter zu erhalten? Listen Sie auch diese auf.
- Bei welchen Online-Anbietern und Online-Shops sind Sie gelistet, weil dort das Unternehmen regelmäßig Material bestellt? Notieren Sie alle.
- Welche Server und Betreiber werden genutzt, um sich beispielsweise via Videokonferenz mit Mitarbeitern auszutauschen? Sichten Sie alle mit Namen.
- Welche Angebote wie Dropbox oder Skype werden vom Unternehmen eingesetzt? Schreiben Sie alles auf.
- Auf welchen Webseiten wird Öffentlichkeitsarbeit für das Unternehmen durch Beiträge und/oder Blogs betrieben? Führen Sie alle auf.
Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Aktualität Ihrer Listen. Überlegen Sie grundsätzlich, wer den virtuellen Nachlass des Unternehmens wie regeln soll. In einem Gespräch mit den Geschäftsinhabern sollte hier eine verbindliche Klärung gefunden werden. Und fragen Sie sich grundsätzlich:
Welche Inhalte sollen kommuniziert werden, da vielleicht einige davon für die Ewigkeit sind?
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