Die Aufbewahrung fremder Daten ist auch in der Personalwirtschaft ein heikles Thema. Als Chef sollten sie wissen, was eine Personalakte ist, was rein kommt, was besser draußen bleibt und wer berechtigt ist, Einsicht zu nehmen.
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Personalakten anzulegen, führt immer wieder zur Frage: Welcher Inhalt gehört in eine Personalakte? Prüfen Sie, ob Sie alles korrekt aufbewahren.
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Arbeitgeber können auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer Einsicht in seine Personalakte zu gewähren. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
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Ein Arbeitnehmer kann sich gegenüber einer ungerechtfertigten Abmahnung wehren, indem er von seinem Arbeitgeber verlangt, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Wir haben Ihnen diesbezüglich ein Musterschreiben vorbereitet.
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Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, jederzeit Einsicht in seine Personalakte zu nehmen. Ist das Arbeitsverhältnis jedoch beendet, besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht mehr, einem Mitarbeiter einen Blick in die Personalakte zu gestatten.
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