Kosten für Seminar über gesunden Lebensstil sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
Guter Lebensstil: Kosten für „Sensibilisierungswoche“ sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
Ein Unternehmen bot seinen Mitarbeitern im Rahmen eines sogenannten Demografieprojektes ein einwöchiges Einführungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil („Sensibilisierungswoche“) an. Das Unternehmen bat das Finanzamt um Auskunft über die lohnsteuerliche Behandlung der Kosten für die Teilnahme an diesem Seminar, die sich pro Arbeitnehmer auf rund 1.300 € (abzüglich Krankenkassenzuschüsse) beliefen. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass es sich um Arbeitslohn handele, wobei der Freibetrag für Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von 500 € abgezogen werden könne. Das Unternehmen entgegnete, die angebotene Maßnahme liege ganz überwiegend in seinem eigenen Interesse, sodass es am Entlohnungscharakter fehle.
Das Finanzgericht (FG) teilte die Auffassung des Finanzamtes. Die Zuwendung stelle Arbeitslohn dar, da es sich bei der Sensibilisierungswoche um eine allgemein-gesundheitspräventive Maßnahme handele. Dafür sprächen neben der Verwendung der Bezeichnungen "Demografieprojekt" und "Präventionsmaßnahme" im Sinne des Sozialrechts die bezweckte Vermittlung von Erkenntnissen über einen gesunden Lebensstil sowie der Inhalt des vorgelegten Wochenplans. Zudem bestehe keine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Teilnahme. Sie seien vielmehr gezwungen, Fahrtkosten und Freizeit dafür aufzuwenden (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2013, Az.: 16 K 922/12).
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