Gut für Mitarbeiter – Überlassene Software und Smartphones sind jetzt steuerfrei
Vom Arbeitgeber überlassene Software und Smartphones sind künftig steuerfrei
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern künftig steuerfrei Smartphones und Software überlassen.
Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Rahmen der Gemeindefinanzreform am 30.03.2012 zugestimmt. Mit der Änderung des § 3 Nr. 45 EStG werden „die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen“ steuerfrei gestellt.
Steuerfreistellung bei Dividenden aus dem Ausland (Schachtelprivileg) wird eingeschränkt
Weiterhin wird zur Verhinderung von unberechtigten Steuerausfällen zudem die in vielen von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Möglichkeit der Freistellung des Dividendenbezugs zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften (sog. Abkommensrechtliches Schachtelprivileg) in bestimmten Konstellationen, in denen die Steuererleichterung im Ergebnis nicht dem begünstigten Personenkreis zufließt, eingeschränkt (§ 50d EStG Abs. 11 EStG n. F.). Im Umsatzsteuergesetz wird ferner die bislang für die Lieferung von Pferden geltende Umsatzsteuerermäßigung aufgehoben. Die Änderungen des EStG treten rückwirkend zum 01.01.2012, die des Umsatzsteuergesetzes zum 01.07.2012 in Kraft.
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