Werbungskosten beim Umzug – BMF gibt höhere Pauschbeträge für 2010 bekannt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat gestern die Änderungen der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 01.01.2010 bekanntgegeben. Danach gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1. Januar 2010, dass der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind maßgebend ist, 1.603 € beträgt. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete 1.271 € und für Ledige 636 €. Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person i. S. d. § 6 Absatz 3 Sätze 2 und 3 BUKG mit Ausnahme des Ehegatten um 280 € (BMF-Schreiben vom 11.10.2010; V C 5 - S 2353/08/10007).
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