Trotz Steuerbescheid von 0 € - Steuerpflichtige sollten beim Finanzamt unbedingt alles geltend machen
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen weist in einer Verfügung ausdrücklich daraufhin, dass Steuerpflichtige keinesfalls auf die korrekte Zuordnung bzw. Geltendmachung von steuermindernden Tatsachen verzichten sollten, nur weil sich durch sie keine konkreten steuerliche Auswirkung (Einkommensteuerbescheid auf 0,00 €) ergeben. In mehreren Sachverhalten besitzen die Besteuerungsgrundlagen nämlich außersteuerliche Bindungswirkung. Darunter fallen das BaföG, Kindergeld, der Zuschlag zum Kindergeld, die Beitragszuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte und die Beiträge zur IHK und ähnliche Körperschaften. Wenn sich der Steuerpflichtige nachträglich gegen die Höhe der Einkünfte wendet, kann der Steuerbescheid vom Finanzamt entsprechend geändert werden. Eine Frist ist hier unbeachtlich (OFD Niedersachsen, Verfügung v. 18.1.2010 - S 0350 - 11 - St 141).
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