Neue Regelungen für Reisekosten – OFD-Verfügung erleichtert Steuerklärung für Dienstreisen
Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Reisekosten haben sich durch die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2008 gravierende Änderungen zugunsten des Steuerzahlers ergeben. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster hat jetzt eine Verfügung erlassen, die anhand von praxisnahen Beispielen die neue Auffassung verdeutlicht. Bis einschließlich 2007 wurde für die steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten zwischen einer Dienstreise, Fahrtätigkeit oder Einsatzwechseltätigkeit unterschieden. Diese Unterscheidung ist ab 2008 entfallen; es wird auf die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit abgestellt. Die Beispielsfälle sind für die steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten bzw. die steuerfreie Erstattung derselben seitens des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 16 EStG heranzuziehen (OFD Münster, Verfügung v. 19.2.2010 - S 2353 - 20 - St 22 - 31).
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