Zum Jahresende - Bundesregierung setzt EU-Vorgaben im Steuerrecht um
21. Dezember 2009
Das Bundeskabinett hat aktuell noch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben vorgenommen werden. Enthalten sind Maßnahmen, die vor allem zur Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union erforderlich sind. Darunter fallen die
- Gewährung der Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person (Grenzgänger),
- Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland,
- Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind,
- Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen,
- Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen und die
- steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Autor: Business Netz Redaktion
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