Vorsorguntersuchungen für leitende Mitarbeiter sind kein Arbeitslohn
Laut Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf wendet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn zu, wenn er ihnen die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen („Gesundheits-Check“ bzw. „Manageruntersuchung“) anbietet. Die ärztlichen Maßnahmen seien hier in überwiegend eigenbetrieblichem Interesse erfolgt. Entscheidend für das Gericht war, dass die ärztlichen Maßnahmen ausschließlich für - schwer zu ersetzende – Führungskräfte erfolgten, der Arbeitgeber Inhalt und Turnus der Untersuchungen festlegte und dass die Kosten auch durch die Krankenversicherungen der betreffenden Arbeitnehmer getragen worden wären (FG Düsseldorf,Urteil vom 30. 09. 2009, Az. 15 K 2727/08 L).
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