Anti-Abzocke-Gesetz stärkt Verbraucherschutz
Anti-Abzocke-Gesetz: Mehr Schutz für Verbraucher
Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke am Telefon und im Internet geschützt sein.
Die Bundesregierung brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der unseriöse Geschäftspraktiken und Rechtsmissbrauch verhindern soll. Das vom Bundestag im Juni beschlossene Gesetz wurde nun im Bundesrat gebilligt. Es soll in Kürze in Kraft treten. Danach sind Werbeanrufe, die von einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden, zukünftig verboten und werden mit Geldbuße sanktioniert. Bisher lag der Fokus auf den Mitarbeitern des Unternehmens, die den Werbeanruf tätigten. Diese durften nur anrufen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich eingewilligt hatte. Damit eröffnete sich eine rechtliche Grauzone für automatische Anrufe, die nun geschlossen wird. Hält sich das Unternehmen nicht an diese Vorschriften, muss es mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 € rechnen. Bisher waren maximal 50.000 € vorgesehen.
Urheberrechtliche Abmahnungen unterliegen zukünftig einem sogenannten Regelstreitwert. Das heißt der Streitwert für einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch darf in der Regel nur 1.000 € betragen, wenn ein Verbraucher erstmalig für eine urheberrechtliche Verletzung abgemahnt wird. Einem Inkassoschreiben muss der Verbraucher künftig entnehmen können, wer ihm gegenüber eine Forderung geltend macht, worauf diese beruht und wie sich die Kosten berechnen. Verstößt ein Unternehmen gegen die Inkassovorschriften, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 50.000 € fällig werden. Bislang waren dies höchstens 5.000 €.
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