Neue Facebook-AGB – Verbraucherzentrale und Datenschützer fordern Nutzer zum Widerspruch auf
Auch neue AGB von Facebook verstoßen gegen den Verbraucher-Datenschutz
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZ SH) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) empfehlen den Nutzern von Facebook, Widerspruch gegen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzulegen. Facebook hatte Ende März 2012 eine Neufassung seiner Nutzungsbedingungen vorgestellt. Innerhalb kurzer Zeit widersprachen tausende Verbraucher diesen neuen Regeln. Das soziale Netzwerk hat jetzt einen weiteren Versuch gestartet, einseitig seine Bedingungen durchzudrücken. Sollten nicht bis zum 27.04.2012 mindestens 7.000 Nutzende den Bedingungen widersprechen, sollen diese für alle Menschen mit einem Facebook-Account verbindlich sein. Nach Angaben der Datenschützer bringen die auf 14 eng beschriebenen Seiten enthaltenen AGB für die Nutzer keine effektiven Verbesserungen. Es gebe begriffliche Änderungen (z. B. „Chronik“ statt „Profil“), teilweise seien Regeln weggefallen, teilweise neue dazugekommen. Facebook wolle sich neuerdings genehmigen lassen, dass es ungefragt Apps auf dem persönlichen Gerät aktualisiert. Die Verbraucherzentrale und das ULD stellten nach einer Analyse der neuen Bestimmungen fest, dass die neuen AGB weiterhin gegen eine Vielzahl von Gesetzen zum Verbraucher-Datenschutz verstoßen. Sie raten, gegen die neuen Regeln nach folgendem Muster Widerspruch einzulegen:
„Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa.“
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