Kündigung bei Zeitschrift behindert - Axel Springer AG muss unlauteres Verhalten unterlassen
Verlag will nach Kündigung Rückruf des Verbrauchers
Die Hamburger Verbraucherzentrale hat laut gestriger Mitteilung ein Verfahren vor dem Landgericht (LG) Berlin gegen die Axel Springer AG wegen unerlaubter Abonnentenwerbung gewonnen. Im Ausgangsfall ging es um eine Kundin, die ein Abo bezüglich der Zeitschrift Funkuhr kündigte. Auf ihre Kündigung erhielt sie ein Schreiben der Axel Springer AG: „Bei der Bearbeitung des Vorgangs ist nun allerdings noch eine Frage aufgetreten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich möglichst schnell mit uns in Verbindung zu setzen.“ Als der Ehemann den Anruf tätigte, versuchte die Vertriebsmitarbeiterin am Telefon, ihn mit Nachdruck von der Kündigung abzubringen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Axel Springer AG wegen unlauteren Vorgehens diesbezüglich zunächst abgemahnt und – nachdem sich das Unternehmen weigerte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben – schließlich verklagt.
Verlag muss bei Verstoß Ordnungsgeld zahlen
Das Landgericht (LG) Berlin gab der Klage statt und verurteilte die AG wegen unlauterer Werbung. Es verbot dem Medienunternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 25.000 €, solche Anschreiben mit Rückrufaufforderung, die bezweckten, den Kunden von der Kündigung abzubringen (LG Berlin, Urteil vom 17.02.2012; Az.: 16 O 558/11) zu unterlassen.
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