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Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung muss bei Tod nicht zwangsläufig erlöschen

1. Februar 2012

Antragsteller verstirbt während des Anerkennungsverfahrens

Der Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung - GdB - von 50 und mehr) erlischt laut Sozialgericht (SG) Speyer nicht zwingend beim Tod des Antragstellers. Das Gericht hat jetzt einer entsprechenden Klage der Rechtsnachfolger eines verstorbenen Klägers stattgegeben und das Land Rheinland-Pfalz - vertreten durch das zuständige Landesamt  - verurteilt, bei dem verstorbenen Kläger einen Gesamt-GdB von 50 ab Januar 2008 festzustellen. Die durchgeführten umfangreichen medizinischen Ermittlungen haben ergeben, dass der Kläger entgegen der Einschätzung des Landesamtes bereits im Januar 2008 aufgrund seiner Erkrankungen die Voraussetzungen für die Feststellung eines GdB von 50 erfüllt hat. Die Tatsache, dass der Kläger im Laufe des Verfahrens verstorben ist, steht dem Anspruch der Rechtsnachfolger des Klägers auf rückwirkende Feststellung des GdB ausnahmsweise nicht entgegen.

Gericht sieht hier Ausnahmefall

Zwar erlischt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Anspruch auf Feststellung des Grades der Behinderung im Regelfall mit dem Tode des Klägers. Im vorliegenden Fall ist hiervon jedoch eine Ausnahme zu machen. Denn der Kläger hatte im August 2010 bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung ab dem 01.09.2010 gestellt. Für die Gewährung der beantragten Altersrente wegen Schwerbehinderung ist es gemäß der gesetzlichen Vorgaben erforderlich, dass der Kläger bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch von der Beklagten anerkannt ist. Die Feststellung der Schwerbehinderung durch die Beklagte ist somit notwendige Voraussetzung für die Gewährung der beantragten Rente. Dementsprechend erlischt der Anspruch des Klägers auf die Feststellung des GdB trotz seines Todes ausnahmsweise nicht (SG Speyer, Urteil vom 16.01.2012; Az.: S 5 SB 563/08).

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Anerkennung, Anspruch, Antrag, Erlöschen, Feststellung, S 5 SB 563/08, Schwerbehinderung, Tod
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